Der EU AI Act ist keine kommende Regulierung mehr — er gilt. Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist seit August 2024 in Kraft und wird stufenweise scharf geschaltet. Die erste Stufe läuft längst: Seit Februar 2025 sind bestimmte KI-Praktiken verboten, und seitdem gilt auch die Pflicht, für ausreichende KI-Kompetenz im eigenen Haus zu sorgen. Am 2. August 2026 folgt die größte Stufe: Dann greifen die Pflichten für Hochrisiko-Systeme und die allgemeinen Transparenzregeln.
Für Unternehmen mit eigener Software- und Hardwareentwicklung ist der AI Act doppelt relevant: einmal für die KI, die sie intern nutzen — und einmal für die KI, die sie in ihre Produkte einbauen wollen. Dieser Artikel sortiert, was gilt, für wen, und ab wann. Er ist Orientierung, keine Rechtsberatung — aber nach der Lektüre wissen Sie, welche Fragen Sie Ihrem Anwalt stellen müssen.
Das Grundprinzip: Risiko bestimmt Pflichten
Der AI Act reguliert nicht „die KI”, sondern konkrete Anwendungen — abgestuft nach Risiko:
Verbotene Praktiken. Manipulative Techniken, Social Scoring, bestimmte Formen biometrischer Überwachung und Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Für den Mittelstand selten relevant — aber wer etwa über KI-gestützte Mitarbeiterüberwachung nachdenkt, bewegt sich hier in verbotenem Terrain. Gilt seit Februar 2025.
Hochrisiko-Systeme. Das Herz der Verordnung, mit zwei Wegen hinein: Anhang III listet Einsatzfelder wie Personalauswahl, Kreditvergabe, kritische Infrastruktur oder Bildung — wer KI dort einsetzt, betreibt ein Hochrisiko-System. Anhang I betrifft Produktentwickler direkt: KI als Sicherheitsbauteil in Produkten, die ohnehin EU-harmonisiert sind — Maschinen, Medizinprodukte, Aufzüge, Spielzeug. Dazu gleich mehr.
Transparenzpflichten. Chatbots müssen sich als solche zu erkennen geben, KI-generierte Inhalte und Deepfakes müssen gekennzeichnet werden. Betrifft viele — ist aber gut beherrschbar.
Minimales Risiko. Die große Mehrheit der Anwendungen: Code-Assistenz, Dokumentenanalyse, interne Automatisierung. Hier verlangt der AI Act wenig — gute Governance ist trotzdem Ihr eigenes Interesse.
Die praktische Konsequenz: Ohne eine Inventur und Klassifizierung Ihrer KI-Anwendungen können Sie Ihre Pflichten nicht kennen. Das ist immer der erste Schritt.
Der unterschätzte Punkt: Betreiber oder Anbieter?
Der AI Act unterscheidet Rollen — und an der Rolle hängen die Pflichten:
Betreiber (deployer) ist, wer ein KI-System unter eigener Verantwortung nutzt. Das sind Sie heute schon, mit jedem KI-Tool im Haus. Betreiberpflichten sind überschaubar: Nutzung gemäß Anleitung, menschliche Aufsicht, Überwachung des Betriebs, bei Hochrisiko-Systemen zusätzlich Protokollierung und die Information der betroffenen Mitarbeiter — Stichwort Betriebsrat.
Anbieter (provider) ist, wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Und hier liegt die Falle für Produktentwickler: Wer KI in sein Produkt einbaut, wird vom Betreiber zum Anbieter. Mit dem vollen Pflichtenkatalog: Risikomanagementsystem, Daten-Governance, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht, Genauigkeits- und Robustheitsnachweise, Qualitätsmanagementsystem, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Registrierung.
Wichtig auch: Wer ein fremdes System wesentlich verändert oder unter eigenem Namen vermarktet, kann ebenfalls in die Anbieterrolle rutschen — schneller, als manchem lieb ist.
Die Fristen im Überblick
- Seit 2. Februar 2025: Verbotene Praktiken untersagt; Pflicht zu KI-Kompetenz (Art. 4) — Ihre Mitarbeiter, die mit KI arbeiten, müssen nachweisbar geschult sein. Das gilt jetzt, nicht irgendwann.
- Seit 2. August 2025: Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI); Sanktionsregime der Mitgliedstaaten.
- Ab 2. August 2026: Die Hauptstufe. Hochrisiko-Pflichten für die Anhang-III-Einsatzfelder, Transparenzpflichten, Betreiberpflichten — der Großteil der Verordnung wird anwendbar.
- Ab 2. August 2027: Hochrisiko-Pflichten für KI als Sicherheitsbauteil in Anhang-I-Produkten (Maschinen, Medizinprodukte etc.). Das ist die Frist, die Produktentwickler in den Projektplan schreiben müssen — wer 2027 eine KI-Funktion ausliefern will, muss die Konformität jetzt in die Entwicklung einplanen, nicht nachträglich.
Was bei Verstößen droht
Die Bußgelder sind bewusst empfindlich gestaltet: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken, bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent für die meisten übrigen Verstöße. Für kleine und mittlere Unternehmen gelten abgemilderte Obergrenzen — beruhigend ist das nicht. Realistischer als das Maximalbußgeld ist ohnehin ein anderes Szenario: der Großkunde oder OEM, der im Lieferantenaudit nach Ihrer AI-Act-Konformität fragt und ohne Antwort nicht bestellt.
Was jetzt zu tun ist — in dieser Reihenfolge
- Inventur und Klassifizierung. Alle KI-Anwendungen erfassen — auch die inoffiziellen — und je Anwendung Risikoklasse und eigene Rolle bestimmen. Ergebnis: ein Risikoregister, das Auditoren und Kunden vorzeigbar ist.
- KI-Kompetenz nachweisbar machen. Die Schulungspflicht gilt seit Februar 2025. Gezielte Trainings je Abteilung erfüllen sie — und lösen nebenbei das eigentliche Einführungsproblem: niemand hat Zeit, sich KI selbst beizubringen.
- Governance aufsetzen. Verantwortlichkeiten, Freigabeprozesse, menschliche Aufsicht, Dokumentation. Ein AI-Management-System nach ISO/IEC 42001 liefert das Gerüst, in dem die AI-Act-Pflichten organisierbar werden — mehr dazu in unserem Artikel zur ISO 42001.
- Produkt-Roadmap gegen die 2027-Frist prüfen. Wenn KI ins Produkt soll: Konformitätsbewertung, Dokumentation und Testkonzepte gehören von Anfang an in die Entwicklung. Compliance-by-Design ist billiger als Nachrüsten — immer.
Der AI Act belohnt genau das, was gute Ingenieursarbeit ohnehin auszeichnet: definierte Prozesse, saubere Dokumentation, nachvollziehbares Verhalten. Wer KI transparent, getestet und deterministisch einführt, hat den größten Teil des Weges schon hinter sich — die Verordnung schreibt dann nur noch auf, was er bereits tut.