Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ByteNubes GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Beratungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz und Prozessautomatisierung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz und Prozessautomatisierung für kleine Unternehmen. Die konkreten Leistungen werden im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot spezifiziert.

Zu den möglichen Leistungen gehören insbesondere:

  • Analyse bestehender Geschäftsprozesse
  • Identifikation von Automatisierungspotenzialen
  • Konzeption und Planung von KI-Lösungen
  • Implementierung von Automatisierungslösungen
  • Schulung und Einarbeitung von Mitarbeitern
  • Laufende Betreuung und Optimierung

§ 3 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung. Bei einer kostenlosen Erstberatung kommt ein Vertrag über die Beratungsleistung mit Terminbestätigung zustande.

§ 4 Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und den anerkannten Regeln seines Fachgebiets. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung.

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als "verbindlich" oder "fest" bezeichnet werden. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber verschieben sich die Termine entsprechend.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

§ 5 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stunden- oder Tagessätzen des Auftragnehmers.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Höhe.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Kostenlose Erstberatung: Die erste Beratung (Erstgespräch) ist kostenfrei und dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Analyse des Beratungsbedarfs.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für Rückfragen und Abstimmungen zur Verfügung steht und entscheidungsbefugt ist.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich dadurch die Leistungserbringung, so ist der Auftragnehmer von seinen Leistungspflichten befreit, solange die Mitwirkung nicht erfolgt.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits bekannt waren oder von Dritten rechtmäßig erlangt wurden.

§ 9 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Arbeitsergebnisse, die im Rahmen der Beratung entstehen, gehen mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.

Der Auftragnehmer behält das Recht, allgemeine Methoden, Konzepte und Know-how, die während der Zusammenarbeit entwickelt oder verwendet werden, auch für andere Kunden einzusetzen.

Urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftragnehmers (z.B. Präsentationen, Templates) dürfen vom Auftraggeber nur für interne Zwecke verwendet werden.

§ 10 Kündigung

Verträge über einmalige Leistungen (Projekte) können von beiden Seiten aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Ende nicht zumutbar ist.

Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der angefallenen Aufwendungen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.